Rechtsanwalt Dr. Hilgard verfügt über rund 35 Jahre anwaltlicher Erfahrung. Er war etwa viele Jahre Leiter der deutschen Praxisgruppe "Litigation/Arbitration" einer internationalen Kanzlei in Frankfurt am Main. Einer seiner Schwerpunkte ist Prozessführung vor nationalen und internationalen Gerichten sowie Schiedsverfahren (ICC, DIS, ad hoc etc., sowohl als Schiedsrichter [Vorsitzender oder Mitschiedsrichter], als auch als Parteivertreter). Aufgrund seiner sehr stark international ausgerichteten Tätigkeit haben viele seiner Verfahren einen internationalen Bezug.

 

Neben einem Schwerpunkt von Verfahren im Bereich "Mergers & Aquisitions" (Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen über den Kaufpreis bzw. Garantien) verfügt er über umfassende Expertise insbesondere in vertragsrechtlichen Streitigkeiten (Automobilindustrie, Bank, Telekommunikation, Energie, Handelsvertreterrecht, Vertriebsrecht), in komplexen Produkthaftungsfällen (etwa bei Rückruf), im Kartellrecht (Schadenersatzklagen) sowie im Anlagen- und Maschinenbau.

 

Rechtsanwalt Dr. Hilgard ist mit Fällen vertraut, welche sich durch eine besondere Komplexität auszeichnen oder ein besonderes technisches Verständnis erfordern.

 

Rechtsanwalt Dr. Hilgard ist an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten zugelassen. Im Rahmen seiner langjährigen Tätigkeit hat er zudem zahlreiche Mandanten in Verfahren bis zum BGH und dem EuGH erfolgreich vertreten.

 

Da Rechtsanwalt Dr. Hilgard sich seit 1984 anwaltlich vor allem mit grenzüberschreitenden rechtlichen Fragestellungen beschäftigt, sind ihm viele Anforderungen anderer Rechtsordnungen, etwa des U.S.-Rechts, geläufig. Sein Interesse an internationalen, insbesondere deutsch-amerikanischen Verfahrensfragen, kommt in seinem aktiven Engagement in der Deutsch-Amerikanischen Juristenvereinigung (DAJV), der Deutsch-Britischen Juristenvereinigung, der Arbeitsgemeinschaft Internationaler Rechtsverkehr des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und seinen Veröffentlichungen zum Ausdruck. Es spiegelt sich auch darin wider, dass er häufig auf internationalen Konferenzen Vorträge zu grenzüberschreitenden prozessualen Themen hält. Er war viele Jahre Präsident der Litigation Commission der UIA und Vorsitzender des Corporate and Business Law Committee der Amerikanischen Handelskammer in Deutschland (AmCham), bei der er auch dem Landesverband (Chapter) Rhein-Main vorstand. Zudem ist er Vizepräsident des Wirtschaftsclub Rhein-Main e.V. und seit kurzem Präsident des American-German Business Club Frankfurt. Sofern Sie weitere Informationen über Rechtsanwalt Dr. Hilgard benötigen, steht er Ihnen gerne zur Verfügung.


Dr. Mark C. Hilgard
Rechtsanwalt
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